
Noch haben ältere Arbeitnemer die Möglichkeit, nach Altersteilzeitarbeit vorzeitig in Rente zu gehen. Versicherte haben Anspruch auf die Altersrente nach Altersteilzeitarbeit, wenn sie mindestens das 63. Lebensjahr vollendet haben (Ausnahme: Für Versicherte der Jahrgänge 1946 bis 1948 wird d...
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